Sie möchten Ihre alten Dachfenster austauschen? Oder wollen nun endlich Ihren Dachboden in einen Wohnraum ausbauen? Oder vielleicht möchten Sie ein neues Haus bauen? Dann möchten wir Ihnen noch ein paar Tipps mit an die Hand geben, die Ihnen bei Ihrer Planung im Vorfeld behilflich sind.
Beim Neubau übernimmt der Architekt die Planung
Im Zuge des Bauplans berücksichtigt in der Regel der Architekt die erforderlichen Wärmedämmwerte und Lichtausbeute im Dachgeschoss. Er sorgt für die Erfüllung der rechtlichen Vorgaben für den Brandschutz der Landesbauordnung und hält sich an die möglichen Beschränkungen des geltenden Bebauungsplans der Gemeinde. Von daher wird dem Bauherrn sehr viel Planungsarbeit abgenommen. Jedoch sollten Sie auch hier beim Einbau der Dachfenster prüfen bzw. prüfen lassen, ob der Einbau nach allen handwerklichen Vorgaben erfolgt ist und auch die Anschlüsse sachgerecht hergestellt wurden. Dabei ist besonders der korrekte Anschluss der Dampfsperre an das Dachfenster wichtig.
Auch beim nachträglichen Einbau bekommen Sie Planungshilfe
vonseiten der Hersteller von Marken-Dachfenstern wird grundsätzlich empfohlen, den Einbau durch einen vom Fensterhersteller zertifizierten Handwerksbetrieb vornehmen zu lassen. So bleibt die Garantie und die Gewährleistung des Herstellers uneingeschränkt bestehen. Daher sollten Sie sich im Zweifelsfall dies von Ihrem beauftragten Handwerksbetrieb bestätigen lassen.
Für die Planung zusammen mit Ihrem Dachdecker sollten diese folgenden Punkte abgeklärt werden:
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- Insbesondere bei Einbau von größeren Dachfenstern sollte die ausreichende Tragfähigkeit des Daches geprüft werden.
- Für die gewünschten Dachfenster sollte ebenfalls im Vorfeld ermittelt werden, ob die Dachneigung ausreichend ist.
- Die Lage und Position der Dachfenster sollte nach Analyse der baulichen Situation (dem Verlauf der Dachbalken z. B.) überprüft werden.
- Die mögliche und sinnvolle Größe der Dachfenster sollte ermittelt werden.
- Es müsste abgeklärt werden, welche Funktionen das Dachfenster erfüllen soll (z. B. Austritt, Notausstieg, Panoramafenster, Dachbalkon).
- Bei elektrisch gesteuerten Dachfenstern müssen die Anschlüsse vorhanden sein und ggf. ein Anschluss an das Smart Home System.
- Über die Wärmedämmwerte des Dachfensters sollte man sich Gewissheit verschaffen und auch über die Gesamtwärmeverluste.
Und nicht zu guter Letzt sollte man sich auch bereits in der Planungsphase über die Vorschriften des Bebauungsplans der Gemeinde und der Landesbauordnung informieren und mit seinen Planungen abgleichen.