Grundsätzlich kommt die Versicherung für die Schäden auf, die durch einen Sturm entstanden sind. Hier führen wir kurz auf, welche Versicherung für welche Schäden aufkommt:
- Wohngebäudeversicherung
Die Versicherung zahlt für Schäden am Gebäude und an fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen. Dies beinhaltet auch Bestandteile der Hausfassade und des Baustoffs. Auch werden bis zu einem gewissen Grad Folgeschäden abgedeckt. Wenn z. B. durch das beschädigte Dach Feuchtigkeit eindringt und Wasserschäden verursacht. Jedoch ist die Voraussetzung dafür, dass bei Vertragsunterzeichnung Sturmschäden mitversichert worden sind.
- Hausratversicherung
Die Versicherung reguliert die Schäden an Gegenständen, die sich in der Wohnung oder im Gebäude befinden. Denn bei Schäden am Dach kann es auch durch z. B. herabstürzende Dachteile zu Schäden bei der Wohnungseinrichtung im Dachgeschoss kommen. Jedoch kann man bei fahrlässigem Handeln leer ausgehen, wenn man während des Sturms Fenster oder Türen offengelassen hat.
- Voll- und Teilkaskoversicherung
Diese Versicherung deckt die Schäden am Auto ab. Wenn während des Sturms Ihr vor dem Haus geparktes Auto von herunterfallenden Ziegeln beschädigt wird, ist die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung für die Schadenregulierung verantwortlich.
- Haus- und Grundeigentümerhaftpflichtversicherung
Die Versicherung übernimmt die Schadensregulation, wenn ein Hauseigentümer für den Sturmschaden haftet.
- Glasversicherung
Je nach persönlichen Deckungsbedingungen Ihrer Versicherungen kann eine zusätzliche Glasversicherung nötig sein. Diese übernimmt auch Schäden an (Dach-) Fenstern.
Diese Aufzählung ist nur eine kurze, allgemeine Zusammenfassung, da die Deckungsumfänge von Anbieter zu Anbieter verschieden sind. Daher sollten Sie sich bereits im Vorfeld bei Ihrem Versicherer erkundigen, welche Deckungen Sie in Ihren jeweiligen Versicherungsbedingungen haben. So erleben Sie im Schadensfall keine Überraschungen.