Sturmschäden am Dach – So geht man im Schadensfall richtig vor!

Der Sturm ist vorüber und der Schaden ist da! Was ist als Erstes zu tun? Soll zu aller erst alles auf- und weggeräumt werden? Oder soll besser erst einmal die Versicherung kontaktiert werden? Oder soll direkt ein Handwerker rauskommen? In diesem Artikel möchten wir Ihnen eine kleine Leitlinie an die Hand geben, wie man sich im Schadensfall verhalten sollte.

  1. Auflistung und Fotos vom Schaden machen

Das Wichtigste nach dem Sturm ist, die Schäden zu dokumentieren. Fertigen Sie hierzu eine detaillierte Liste an, in der Sie alle vorliegenden Schäden aufführen. Dokumentieren Sie diese Schäden wenn möglich mit Fotos oder einem Video. Die beschädigten Gegenstände sollten für den Versicherer aufbewahrt werden für das Gutachten. Auch können Zeugenaussagen mit aufgenommen werden. Die Sturmschäden sollten Sie unverzüglich Ihrer Versicherung melden. Falls Sie zunächst telefonisch mit Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen, notieren Sie sich immer den Namen des jeweiligen Sachbearbeiters sowie Tag und Uhrzeit des Telefonates.

  1. Erste Maßnahmen

Dann können Sie erste Maßnahmen treffen, um Folgeschäden zu vermeiden. Auch Gefahrenquellen dürfen beseitigt und so abgesichert werden, dass kein weiterer Schaden entsteht. In jedem Fall ist die Sicherung des Schadens wichtig, denn als Versicherungsnehmer stehen Sie in der Schadenminderungspflicht. Werden Schäden erkannt, sollten diese ersten Maßnahmen von einem Dachdecker erledigt werden. Denn oft liegen lose Dachmaterialien auf dem Dach und stellen bei Begehen eine Gefahr dar. Informieren Sie auch Ihre Nachbarn über Schäden. So kommen Sie Ihrer Sorgfaltspflicht als Hausbesitzer nach.

  1. Dokumentation für die Versicherung

Nach der ersten, unverzüglichen Schadensmeldung bei Ihrer Versicherung können Sie die geforderte Dokumentation zur Regulierung des Schadens am besten schriftlich bei Ihrem Versicherer einreichen. Hierzu können Sie auch zusätzlich noch Handwerkerrechnungen beifügen, die die ursprünglichen Kosten- und den Zeitpunkt der Dacherrichtung belegen. Kopieren Sie alle wichtigen Dokumente für Ihre Unterlagen vor Versenden an den Versicherer.

Spätestens nach einem Monat steht Ihnen eine Abschlagszahlung vonseiten Ihrer Versicherung zu. Diese können Sie einfordern.

Zusammenfassend ist es von großer Bedeutung, dass Sie den Sturmschaden für die Schadensregulierung Ihrer Versicherung sorgfältig und bis ins kleinste Detail erfassen und unverzüglich mitteilen. Erst dann dürfen Sie Ihr Haus durch erste Maßnahmen zur Vermeidung von Folgeschäden schützen, wozu Sie verpflichtet sind. Alle Einzelheiten hierzu sollten Sie direkt mit Ihrem Versicherer abklären.

(Alle Angaben sind ohne Gewähr und es können zusätzliche Auflagen von Versicherungen möglich sein.)